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Positionspapier Lichtverschmutzung – Optimierung künstlicher Beleuchtung im Aussenraum
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7 Forderungen in Anknüpfung an die La Palma-Deklaration

1. Sternenhimmel und unbeeinträchtigte Nachtlandschaften

Jeder Mensch hat das Recht, den Sternenhimmel und unbeeinträchtigte Nachtlandschaften als Teil der Natur zu erleben.

2. Fauna und Flora
Der negative Einfluss künstlichen Lichts auf Fauna und Flora muss minimiert werden. Licht darf im Außenraum nur in der sicherheitstechnisch erforderlichen Intensität und nur dort eingesetzt werden, wo es notwendig ist. Naturschutzfachlich sensible Lebensräume wie Trockenrasen und Gewässer sind besonders zu schützen.

3. Gravierende gesundheitliche Störungen
Medizinische Untersuchungen belegen, dass der Einfluss künstlichen Lichts auf den menschlichen Organismus gravierende gesundheitliche Störungen hervorrufen kann.

4. Blendfreie Beleuchtung
Blendung durch künstliche Beleuchtung im Außenraum ist unbedingt zu vermeiden. Blendfreie Beleuchtung leistet aus sinnesphysiologischen Gründen bei geringeren Intensitäten mehr als überdosiertes Licht.

5. Standortvorteil für den Tourismus
Die von Lichtverschmutzung unbeeinträchtigte Landschaft ist ein Standortvorteil für den Tourismus.

6. Wissenschafts-, Bildungs- und Umweltpolitik
Im Interesse der Wissenschafts-, Bildungs- und Umweltpolitik sind Standorte astronomischer Forschung und Volksbildung vor Lichtverschmutzung zu schützen.

7. Rechtlich relevanter Tatbestand
Lichtimmission muss als rechtlich relevanter Tatbestand eingestuft werden. Zur Eindämmung der eskalierenden Effektanstrahlungen und Werbebeleuchtungen sind gesetzliche Regelungen zu fordern.
 

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